Wir überwinden Grenzen

Wer international erfolgreich sein will, der muss neue Wege beschreiten. Wege, die Grenzen überwinden und Strukturen verändern. Wann immer Grenzen überschritten und Handelsbeziehungen enger werden, wird auch die Rechtslage komplexer. Wir sind Ihr Partner auf diesem Weg. Wir stehen Ihnen in allen Fragen rund um das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht sowie des Einfuhrumsatzsteuerrechts und Verbrauchsteuerrechts zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre unternehmerische Zukunft vorteilhaft gestalten können. Wir beraten erfolgreich Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen.

Mit unserem TÜRKEI DESK in Hamburg bieten wir Ihnen zudem eine gefragte Besonderheit an: Beratung rund um das türkische Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - für Ihren erfolgreichen Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei mit deren Anrainerstaaten.

2011 gründete Rechtsanwalt Thomas Peterka die Zollkanzlei in der City von Hamburg. Davor arbeitete er viele Jahre lang als Zollinspektor in der Bundesfinanzverwaltung und als Berater für mittelständische Unternehmen und Konzerne. Seine Stärke: Er kennt sich auf beiden Seiten hervorragend aus und steht zusammen mit seinem Team den Unternehmen in einem sich stetig verändernden Umfeld beratend zur Seite.

Die Philosophie der Zollkanzlei

Wir sind Menschen, die Menschen beraten. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit zeichnen uns und unsere Arbeit aus. Neben der klassischen Anwaltstätigkeit suchen wir auch immer einen praktischen Lösungsansatz, um Streitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Als Partner auf Ihrem Weg möchten wir mehr als reiner Geschäftskontakt sein. Freundlichkeit ist daher jenes Attribut, auf das Sie zu jeder Zeit in der Zollkanzlei Peterka stoßen werden. Wir bieten Ihnen persönliche Unterstützung durch Ihren Zollexperten für eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nur eine vorausschauende Beratung mindert Risiken und eröffnet Chancen.

Aktuelles

Strom- und Energiesteuer: Aktueller Überblick zu den Änderungen bei den Steuerbegünstigungen zum 01. Januar 2024

Das Strom- und Energiesteuerrecht hat zum 1. Januar 2024 eine Reihe von Änderungen erfahren, welche die Mehrheit der bislang steuerlich begünstigten Unternehmen betreffen.

EMCS: Neue Verfahrensanweisung 09. Februar 2024

Die Zollverwaltung hat die neue EMCS-Verfahrensanweisung mit Stand 09. Februar 2024 (Release 2.5.1) veröffentlicht.

Elektronisches Nachweisverfahren für Unionswaren

Das Verfahren zum Nachweis des Unionscharakters von Waren wird ab dem 01. März 2024 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) - Neue Meldeschwellen ab dem 1. Januar 2024

Die beihilferechtlich notwendige Novellierung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) wurde umgesetzt und geht mit dem Herabsetzen der sog. Meldeschwellen für die meisten beihilferechtlich relevanten Begünstigungen in 2024 auf 100.000 Euro einher.