Änderung Präferenzabkommen mit Norwegen und Island

Die beiden bestehenden Präferenzabkommen der EU mit Norwegen und Island sind hinsichtlich des Protokolls Nr. 3, welches die Ursprungsregeln enthält, geändert worden.

Die bisherigen Protokolle Nr. 3 wurden durch die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ersetzt.

Die Regeln gelten rückwirkend bereits seit dem 1. Mai 2015.

Quellen:

ABl. EU L 72 vom 17. März 2016, Seite 63, Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-Norwegen Nr. 1/2016 vom 08. Februar 2016

ABl. EU L 72 vom 17. März 2016, Seite 66, Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-Island Nr. 1/2016 vom 17. Februar 2016