Änderungen zu den Regelungen über Ein- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Das System von Ein- und Ausfuhrlizenzen zur Überwachung der Handelsströme ist für landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgesehen und damit Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Die dazu vorliegenden Regelungen sind nunmehr im Juli 2016 ergänzt worden.

Dazu hat die EU drei Dokumente veröffentlicht:

  1. Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 der Kommission vom 18. Mai 2016
  2. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 der Kommission vom 18. Mai 2016
  3. Merkblatt über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu 1.
Die Del. VO (EU) 2016/1237 legt insbesondere fest, für welche Erzeugnisse bestimmter Sektoren Lizenzen vorzulegen sind, ob Sicherheiten zu hinterlegen sind, dass die Lizenzen zusammen mit der Einfuhr-  bzw. Ausfuhranmeldung vorzulegen sind, dass Toleranzen anerkannt werden, wie die Verwendung von Lizenzen im Rahmen von Zollkontingenten erfolgen und wie Lizenzen übertragen werden können. Sie gilt ab dem 6. November 2016.

Zu 2.
Die DVO (EU) 2016/1239 enthält insbesondere gemeinsame Bestimmungen für die Beantragung und Erteilung von Lizenzen, für die Verwendung der EORI-Nummer, für die Sicherheitenhöhe, für die Erteilung von Teillizenzen, für die Gültigkeitsdauer, für die Toleranzmengen, für die Nachweis der Ein- oder Ausfuhrverpflichtung, für den Verlust einer Lizenz, für Höchstmengen ohne Lizenzverpflichtungen. Sie gilt an dem 6. November 2016.

Zu 3.
Das Merkblatt über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ersetzt das bisher veröffentlichte Merkblatt (Amtsblatt der Europäischen Union C 264 vom 13. September 2013, S. 4). Es hat seine Rechtsgrundlage in der o.a. VO (EU) 2016/1237. Es gilt sowohl für die Behörden als auch für Lizenzverpflichtete. Das Merkblatt enthält insbesondere Bestimmungen zum Ausfüllen des Lizenzantrages wie auch zur Abschreibung der Lizenzen.

Quellen:

ABl. EU L 206 vom 30.7.2016, S. 1–14, Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Durchführungsbestimmungen für die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften über die Freigabe und den Verfall der für solche Lizenzen geleisteten Sicherheiten sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2535/2001, (EG) Nr. 1342/2003, (EG) Nr. 2336/2003, (EG) Nr. 951/2006, (EG) Nr. 341/2007 und (EG) Nr. 382/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2390/98, (EG) Nr. 1345/2005, (EG) Nr. 376/2008 und (EG) Nr. 507/2008 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. EU L 206 vom 30.7.2016, S. 44–70, Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. EU C 278 vom 30.7.2016, S. 34–46, Merkblatt über Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse