Änderungen zur Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel

Am 1. Januar 2017 treten für sämtliche Vertragsparteien die im Amtsblatt der EU L 321 Seiten 31 bis 46 dargelegten Änderungen des TIR-Übereinkommens in Kraft, welche vor allem Änderungen bei der Verschlusssicherheit der im TIR-Verfahren eingesetzten Transportmittel betreffen.

Die genauen Änderungen entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt, siehe unten.

Quelle:

ABl. EU L 321 vom 29.11.2016, S. 31–44, Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen von 1975) gemäß der Notifizierung C.N.742.2016.TREATIES — XI.A.16