Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Folgen der Coronavirus-Epidemie ein sog. Maßnahmenpaket beschlossen, welches auch steuerliche Erleichterungen im Bereich der durch die Zollverwaltung verwalteten Verbrauchsteuern umfasst. Die Maßnahmen werden hierbei laufend aktualisiert, weshalb sich eine regelmäßige Lektüre der Informationsquellen empfiehlt.