Änderungen beim APS zu den begünstigten Ländern

Die EU hat mit delegierter Verordnung (EU) 2018/148 vom 27. September 2017 die Verordnung (EU) Nr. 978/2012, der die Zollvergünstigungen für wenig und am wenigsten entwickelte Länder zugrundeliegen, geändert.

Diese Änderungen betreffen insbesondere die Anhänge II, III und IV der APS-Verordnung. In diesen Anhänge sind die Listen mit den APS-begünstigten Ländern enthalten. Mit dem Gültigwerden der Änderungen zum 1. Januar 2019 sind die Elfenbeinküste, Ghana, Paraguay und Swasiland sowie zum 1. Januar 2021 Äquatorialguinea nicht mehr in den APS-Listen der Anhänge II, III und IV aufgeführt, womit die APS-Präferenzen für Einfuhren aus diesen Ländern entfallen werden.

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2018/148 vom 27. September 2017, veröffentlicht im ABl. EU L 26vom 31. Januar 2018, S. 8