Antidumping: Neue Leitlinien zur Erstattung von Zöllen

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien betreffend das Antragsverfahren zur Erstattung gezahlter Antidumping-Zölle am 07. April 2021 im Amtsblatt Nr. C 118 der EU veröffentlicht.

Die neuen Leitlinien ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2014.

Zweck der Leitlinien ist es, den von einem Erstattungsverfahren betroffenen Parteien zu erläutern, welche Voraussetzungen ein Erstattungsantrag erfüllen muss und welche einzelnen Schritte das Verfahren umfasst, das zu einer Erstattung führen kann.

Ziel des Erstattungsverfahrens ist die Erstattung von Antidumpingzöllen, wenn die Dumpingspanne, auf deren Grundlage die Zölle festgesetzt wurden, nachweislich beseitigt oder verringert wurde. Im Rahmen des Verfahrens werden die Ausfuhren des ausführenden Herstellers in die Union untersucht, und eine neue Dumpingspanne wird berechnet.

Die Leitlinien beruhen auf Artikel 11 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Für Fragen zum Antidumping-Zollrecht steht Ihnen RA Thomas Peterka gern zur Verfügung.

Quelle:

ABl. EU C 118, S. 59 vom 07. April 2021, Bekanntmachung der Kommission über die Erstattung von Antidumpingzöllen (2021/C 118/06)