Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist hinsichtlich der Ausweitung des Prüfungsinstrumentariums bei Unternehmenserwerben durch Investoren aus Staaten außerhalb der EU sowie durch die Einführung einer Meldepflicht im Falle ausländischer Investitionen in sog. Kritische Infrastrukturen geändert worden.