Das BMWi hat die ersten vorläufigen Zahlen für die Rüstungsexporte veröffentlicht, wonach im Jahr 2016 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 6,88 Mrd. € erteilt wurden (2015 lag der Wert bei 7,86 Mrd. €).
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde mit Wirkung vom 24. Dezember 2016 geändert. Es erfolgte eine Anpassung insbesondere der verfahrens- und bußgeldrechtlichen Vorschriften an den neuen Zollkodex der Union (Verordnung [EU] Nr. 952/2013) und den durchführenden Verordnungen dazu.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 12. Januar 2017 den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2017 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Dezember 2016 wurde im Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste eine ergänzende Anmerkung zur Nummer 0013 eingefügt. Die Änderung trat am 24. Dezember 2016 in Kraft.