Mit der Verordnung (EU) Nr. 1351/2014 wurden die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion [VO (EU) Nr. 692/2014] geändert.
Das BAFA hat im Bundesanzeiger vom 18. Dezember 2014 die beiden Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen AGG Nr. 14 (Ventile und Pumpen) und Nr. 17 (Frequenzumwandler) bekannt gegeben.
Im Amtsblatt der EU ist mit der DVO (EU) Nr. 1270/2014 vom 28. November 2014 der Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 um weitere Personen und Einrichtungen erweitert worden.
Das BAFA hat einen unverbindlichen Überblick über die bevorstehenden Änderungen im Anhang I der EG-Dual-Use-VO auf seine Internetpräsenz gestellt. Der Überblick stellt den Listennummern die jeweilige Änderung gegenüber.