Im Amtsblatt der EU wurde am 12. Juni 2014 eine Änderung der EG-Dual-Use-Verordnung bekannt gegeben. Danach erhält die EU-Kommission das Recht, den Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung in eigener Zuständigkeit zu ändern. Zusätzlich darf sie auch bestimmte Länder aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU herauszunehmen (Änderung von Anhang II der Verordung).