Am 1. September 2103 sind das neue Außenwirtschaftsgesetz (AWG 2013) und die neue Außenwirtschaftsverordnung (AWV 2013) in Kraft getreten. Ziel dieses neuen Außenwirtschaftsrechts ist nach den Worten der Bundesregierung ein modernes, klar formuliertes Exportkontrollrecht für die exportorientierte deutsche Wirtschaft unter Beibehaltung der Grundstrukturen des bisherigen Außenwirtschaftsrechts.