Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde mit Wirkung vom 24. Dezember 2016 geändert. Es erfolgte eine Anpassung insbesondere der verfahrens- und bußgeldrechtlichen Vorschriften an den neuen Zollkodex der Union (Verordnung [EU] Nr. 952/2013) und den durchführenden Verordnungen dazu.
Das BMWi hat die ersten vorläufigen Zahlen für die Rüstungsexporte veröffentlicht, wonach im Jahr 2016 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 6,88 Mrd. € erteilt wurden (2015 lag der Wert bei 7,86 Mrd. €).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 12. Januar 2017 den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2017 im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Dezember 2016 wurde im Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste eine ergänzende Anmerkung zur Nummer 0013 eingefügt. Die Änderung trat am 24. Dezember 2016 in Kraft.