Ausweitung der Sanktionen gegen Russland aufgrund der Krim-Krise

Das bestehende Ausfuhrverbot für Güter und Technologien in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven wurde mit der VO (EU) Nr. 1351/2014 ausgeweitet.

Des Weiteren wurden auch Dienstleistungen verboten, die direkt mit dem Investitionsverbot in Zusammenhang stehen, sowie Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten, einschließlich im maritimen Sektor, und in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven auf der Krim oder in Sewastopol erbracht werden.

Zugleich wurden Ausnahmen und Übergangszeiten eingeräumt, um die Auswirkungen dieser restriktiven Maßnahmen auf die Wirtschaftsbeteiligten und die Zivilbevölkerung auf der Krim oder in Sewastopol so gering wie möglich zu halten.

Der deutsche Zoll hat aufgrund dieser Änderungen auch die für die Ausfuhranmeldungen notwendigen Unterlagen-Codierungen angepasst. Weitere Informationen dazu finden Sie in der ATLAS-Info 1619/15.

Quellen:

ABl. EU L 365 vom 19. Dezember 2014 Seite 46

ATLAS-Info 1619/15