Autonome Zollsätze und Kontingente für bestimmte Waren

Im Amtsblatt der EU sind zwei Änderungsverordnungen veröffentlicht worden, mit denen die autonomen Zollsätze wie auch Kontingente für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren geändert wurden. Welche Waren betroffen sind, kann den Verordnungen entnommen werden.

Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2014.

Hintergrund: Die EU gewährt einseitig (also autononom) reduzierte Zollsätze und Einfuhrkontingente für bestimmte landwirtschaftliche oder gewerbliche Waren bei der Einfuhr in die EU, da die betroffenen Waren nicht in ausreichender Menge in der EU verfügbar sind.

Quellen:

ABl. EU L 192 vom 1. Juli 2014 S. 9-35

ABl. EU L 190 vom 28. Juni 2014 S. 2-5