BEHG: Zusätzliche Verkaufstermine im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems für Dezember 2021 und Verkaufskalender für 2022 veröffentlicht

Die European Energy Exchange AG (EEX) hat weitere Verkaufstermine für nationale CO2-Zertifikate festgesetzt. Damit wird der Verkaufskalender für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für dieses Jahr um drei zusätzliche Termine erweitert.

Unternehmen, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet sind, CO2-Zertifikate Euro zu erwerben, können dies nun auch am 9., 14. und 16. Dezember tun. Der Verkauf findet jeweils im Zeitfenster von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Außerdem steht nun auch der Zeitplan für die Verkaufstermine im Jahr 2022 fest. Diese werden über das gesamte Jahr hinweg grundsätzlich zweimal wöchentlich stattfinden (Dienstag und Donnerstag).

Nach einer europaweiten Ausschreibung durch das Umweltbundesamt (UBA) hatte die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig im Frühjahr 2021 den Zuschlag für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) erhalten. Das Mandat der EEX umfasst dabei den Verkauf der Emissionszertifikate während der sog. Einführungsphase bis einschließlich 2025. Die ersten Verkaufstermine fanden im Herbst 2021 statt.

Damit zur Teilnahme verpflichtete Unternehmen sich schrittweise auf den neu eingeführten nationalen Emissionshandel einstellen können, ist im BEHG eine Einführungsphase (2021 bis 2025) vorgesehen, in der die Zertifikate zunächst zu Festpreisen verkauft werden. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf sind in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) niedergelegt. In der Einführungsphase steigt der Festpreis jährlich an. Der Festpreis pro Emissionszertifikat und damit für eine Tonne CO2 beträgt im Jahr

  • 2021: 25,00 Euro
  • 2022: 30,00 Euro
  • 2023: 35,00 Euro
  • 2024: 45,00 Euro
  • 2025: 55,00 Euro

Ab 2026 sollen die Versteigerungen in einem Preiskorridor zwischen einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat stattfinden. Ab 2027 könnte es zu einer freien Preisbildung am Markt kommen, sofern nicht in 2025 entschieden wird, auch im Jahr 2027 das Preiskorridormodell fortzuführen.

Unternehmen müssen ihrer Abgabepflicht hinsichtlich der CO2-Zertifikate nach dem nationalen Emissionshandelssystem für das Berichtsjahr 2021 bis zum 30. September 2022 nachkommen. An den Verkaufsterminen in 2022 können die Zertifikate für die Jahre 2021 und 2022 erworben werden. Der Nachkauf von günstigeren 2021er-Zertifikaten im Jahr 2022 ist dabei gesetzlich auf zehn Prozent der bereits im Jahr 2021 erworbenen Menge gedeckelt. Genügt dies nicht, müssen die teureren 2022er-Zertifikate gekauft und für 2021 verwendet werden, denn CO2-Zertifikate mit Fälligkeit 2022 können ebenfalls für das Berichtsjahr 2021 abgegeben werden.

Für Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen der Verfasser dieser Meldung, Rechtsanwalt Stefan Ulrich, gerne zur Verfügung.

Quelle:

EEX Pressemitteilung