Bundeskabinett beschließt Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes beschlossen.

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftwidrigen grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch den Zoll in den Bereichen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post verbessert. Weiterhin werden die Regelungen des Zollverwaltungsgesetzes an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union angepasst.

Im Einzelnen:

  • Die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden in Übereinstimmung mit den internationalen Standards und Forderungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) überarbeitet.

    Insbesondere die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln wird durch die Normierung von erweiterten Anmelde- und Mitwirkungspflichten verbessert.

  • Dem gesteigerten Missbrauch des innergemeinschaftlichen Postverkehrs für kriminelle Zwecke wird durch die Ausweitung der Anzeige- und Vorlagepflichten auf alle Postdienstleister und auf zweifelhafte Sendungen aus den Bereichen Verbrauchsteuern und Barmittel begegnet.

  • Der Zoll erhält die Möglichkeit, risikoorientierte und stichprobenweise Kontrollen von binnengrenzüberschreitenden Postsendungen durchzuführen und die Einhaltung der o.g. Anzeige- und Vorlagepflichten für Postsendungen zu überwachen.

  • Die Bekämpfung des Schmuggels und des illegalen Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren – wie beispielsweise Zigaretten – wird gestärkt, indem die Möglichkeiten zur Überprüfung von Transporten verbrauchsteuerpflichtiger Waren und zur Herstellung solcher Waren geeigneter Waren und Geräte auf deren Rechtmäßigkeit verbessert werden.
  • Erstmals werden die rechtlichen Voraussetzungen für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen der Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung geschaffen. Es erfolgt eine abschließende Normierung präventiver Befugnisse zur Eigensicherung.

Hinweis: Es ist zu erwarten, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Zollverordnung an das geänderte Zollverwaltungsgesetz anpassen wird, sobald letzteres nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist.

Quellen:
BMF Pressemitteilung vom 14. September 2016

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes