Bundeskabinett beschließt Reform der Zollverwaltung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der deutschen Zollverwaltung beschlossen. Damit soll durch Ablösung der bisherigen fünf Bundesfinanzdirektetion eine einzige Generalzolldirektion geschaffen werden, in der die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie ein Teil der Aufgaben der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die Generalzolldirektion wird als neue Bundesoberbehörde ihren Sitz in Bonn haben.

Im Einzelnen sieht die Neuorganisation der Zollverwaltung Folgendes vor:

  • Die Aufgaben der fünf Bundesfinanzdirektionen und des Zollkriminalamtes und Teile der Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen werden in einer Generalzolldirektion zusammengeführt.

  • Die Generalzolldirektion verantwortet künftig die operative Steuerung der Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren rund 32.000 Beschäftigten.

  • Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten.

  • Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird unter Berücksichtigung seiner besonderen Rolle als Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes ebenfalls in die Generalzolldirektion eingegliedert.

  • Die Generalzolldirektion soll aus neun Direktionen (einschließlich Zollkriminalamt und Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung) bestehen.

  • Sie hat ihren Hauptsitz in Bonn und weitere Standorte im Bundesgebiet.

  • Der Generalzolldirektion werden an allen Standorten rund 7.000 Beschäftigte angehören.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Mai 2015, dort Verlinkung zum Gesetzesentwurf