Der Rat der EU hat mit zwei Verordnungen die Zollaussetzungen aktualisiert

Mit den Verordnungen (EU) 2018/913 und 2018/914 des Rates vom 25. Juni 2018 wurden u.a. Zolllaussetzungen für das zweite Halbjahr 2018 festgelegt.

Diese Maßnahmen betreffen Änderungen der Verordnung (EU) 1388/2013 (durch die Verordnung (EU) 2018/913) und der Verordnung (EU) 1387/2013 (durch die Verordnung (EU) 2018/914) bzgl. autonomer Zollkontingente und autonomer Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren. Dabei geht es um die zollfreie Einfuhr von Waren, deren Herstellung in der Europäischen Union den Bedarf der Verarbeitungsindustrie nicht oder nur in unzureichender Menge decken kann. Die Zollaussetzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Quelle: Amtsblatt der EU L 162, 3 vom 27. Juni 2018