EU: Binnenmarkt und Zollunion

Die Bundesregierung erinnert in 2018 an zwei entscheidende Meilensteine auf dem Weg zu einem vereinten Europa: die Schaffung des Binnenmarktes vor 25 Jahren und der Zollunion vor 50 Jahren.

Die Zollunion wurde am 1. Juli 1968 von den sechs Gründerstaaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande - abgeschlossen und fußt auf den Römischen Verträgen von 1957, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) als Vorläufer der heutigen Europäischen Union (EU) schufen. Die Zollunion vereinfachte den Handel und legte den Grundstein für eine starke europäische Wirtschaft.

Daran schloss sich am 1. Januar 1993 die Schaffung des Binnenmarktes mit seinen vier Freiheiten an: die Freiheit des Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Sie alle dürfen frei im europäischen Binnenmarkt zirkulieren. Dies bedeutete auch die Abschaffung der Zollkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten.

Quellen:

Meldung vom 5. Januar 2018 der Bundesregierung

Europäische Kommission zum Binnenmarkt als Priorität für die Jahre 2015 bis 2019