EU Customs Trader Portal online

Zum 1. Oktober 2019 hat die Europäische Kommission das EU-Trader-Portal eingerichtet, eine elektronische zentrale Anlaufstelle für eine Reihe von EU-Zollsystemen.

In einem ersten Schritt wird das Portal für Anträge auf Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA) und Anträge auf Erteilung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten freigeschaltet. Ab dem 1. Oktober 2019 müssen diese Anträge elektronisch über das EU-Trader-Portal gestellt werden und können nicht mehr auf Papier eingereicht werden. Das Portal dient als zentrale Anlaufstelle für den gesamten Schriftverkehr und Informationsaustausch inklusive der Anträge der Wirtschaftsteilnehmer, Auskunftsersuchen der Zollbehörde und Antworten der Wirtschaftsteilnehmer hierauf sowie die anschließende Verwaltung der Anträge und Entscheidungen.

Um das EU-Trader-Portal nutzen zu können, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Beantragung einer Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) bei der Generalzolldirektion Dienstort Dresden (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement).
  2. Beantragung Benutzerkontos und eines Passworts für die Identifizierung und Erteilung von Berechtigungen auf dem EU-Trader-Portal beim örtlich zuständigen Hauptzollamt.

Einige Mitgliedstaaten haben hierzu parallel nationale Trader-Portale implementiert: Deutschland, Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Kroatien und Polen. Wirtschaftsbeteiligte in diesen Mitgliedstaaten müssen dortige Wirtschaftsbeteiligte, bzw. solche, die in einem dieser Mitgliedstaaten einen vZTA-Antrag einreichen möchten, dies künftig über das jeweilige nationale Trader-Portal vornehmen.

Für Deutschland sind hierzu bis auf allgemeine Informationen noch keine weitergehenden Angaben veröffentlicht.

Quellen:

Ankündigung der EU-Kommission

Anleitung zur Anwendung des EU-Trader-Portals