EU erhebt zusätzliche Importzölle auf US-Waren

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 vom 20. Juni 2018 hat die Europäische Kommission Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedet.

Die am 22. Juni 2018 in Kraft getretenen Maßnahmen betreffen Waren im Wert von 2,8 Mrd. Euro. Vorgesehen waren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 vom 16. Mai bereits die Anwendung von Zusatzzöllen von bis zu 25% auf bestimmte US-Waren bei der Einfuhr in die EU. Die nun gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 vom 20. Juni 2018 maßgebliche Warenliste ist identisch mit der Liste in der vorherigen Durchführungsverordnung vom 16. Mai. Nach Anhang I sind unter anderem Zuckermais, Erdnussbutter, T-Shirts aus Baumwolle, Hosen aus Denim, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und Motorräder vom Zusamtzzoll betroffen.

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 der Kommission vom 20. Juni 2018