EU-Kommission veröffentlicht Umschlüsselungsverzeichnis für Abfälle

Mit einer sog. vorläufigen Entsprechungstabelle - eine Art Umschlüsselungsverzeichnis - hat die EU-Kommission eine Verlinkung zwischen der Kombinierten Nomenklatur und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle hergestellt. 

Der grenzüberschreitende Warenverkehr ist in einer Vielzahl von Regularien der EU und einzelnen Mitgliedstaaten geregelt. Nicht immer findet man in diesen Vorschriften eine konkrete Zolltarifnummer der Ware, sondern in der Regel eigenständige - auf Völkerrecht basierende - Codes oder nur eine Beschreibung der Waren. Dies erschwert den EU-Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten die konkrete Maßnahmenfindung bei der Ein- oder Ausfuhr anhand von elektronischen Systemen.

Für den Bereich der Dual-Use Güter hat das BAFA in Deutschland das sog. Umschlüsselungsvereichnis veröffentlicht, mit dessen Hilfe ein Bezug zwischen Anhang I der EG-Dual-Use-VO und dem Zolltarif hergestellt wird. Auf europäischer Ebene mangelte es bisher an einem ähnlichen "Umschlüsselungsverzeichnis" für Abfälle. Diesem Wunsch ist die EU-Kommission mit der vorliegenden Erscheinung nachgekommen. Die vorläufige Entsprechungstabelle für Abfälle wurde am 29. Juli 2016 im Amtsblatt der EU verkündet, sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, mithin am 18. August 2016.

Quellen:

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1245 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle

Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (in der konsolidierten Fassung vom 1. Januar 2016)