Exportkontrolle: Iran-Sanktionen sollen schrittweise aufgehoben werden

Die E3+3-Staaten (FRA, GBR, DEU, RUS, CHN, USA) haben sich mit dem Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf einen „Joint Comprehensive Plan of Action“ (kurz: JCPOA) und damit einem schrittweisen Abbau der Iran-Sanktionen verständigt. 

Die derzeit geltenden Sanktionen umfassen insbesondere vielfältige Handelsbeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten und die Beschränkung des internationalen Zahlungsverkehrs für iranische Banken und Unternehmen. Der JCPOA ist als Annex A in die VN-Resolution 2231 (2015) aufgenommen worden, welches am 20. Juli 2015 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Es ist zu beachten, dass mit der VN-Resolution 2231 (2015) noch keine sofortige Aufhebung der internationalen Embargo-Bestimmungen erfolgt ist. Das etappenweise Rückfahren der Restriktionen ist an einen Zeitplan geknüpft. Außerdem können gelockerte Sanktionen nach dem sog. "Snap-Back-Mechanismus“ wieder in Kraft treten, falls die iranische Seite gegen die Vereinbarung verstößt.

Quellen:

BAFA - Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos

VN-Resolution 2231 (2015)