Freihandelsabkommen EU-Japan tritt am 1. Februar 2019 in Kraft

Im Amtsblatt der EU ist bekanntgegeben worden, dass das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft am 1. Februar 2019 in Kraft treten wird.

D.h., dass ab diesem Zeitpunkt Ursprungswaren Japans präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden können (und umgekehrt).

Der Text des Abkommens wurde bereits im Amtsbaltt der EU Nr. L 330 vom 27. Dezember 2018 veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Abkommen erhalten Sie in kurzer Form bei der IHK Stuttgart oder bei der Generaldirektion Handel der EU-Kommission.

Quellen:

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft, ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 1

Amtsblatt der Europäischen Union, L 330, 27. Dezember 2018