Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung veröffentlicht

Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015 wird eine seit langer Zeit angedachte Umstruktierung der Deutschen Zollverwaltung umgesetzt. 

Wesentliche Änderungen sind die Schaffung einer Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn. Diese wird bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung leiten. Die Generalzolldirektion wird Dienstsitze an den bisherigen Standorten der Bundesfinanzdirektionen und des Zollkriminalamtes führen. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird als Einheit organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert. Die Struktur der Ortsebene der Zollverwaltung mit ihren 43 Hauptzollämtern und acht Zollfahndungsämtern bleibt unberührt.

Mit der neuen Struktur und dem damit verbundenen direkten Weisungsrecht soll der verwaltungsinterne Geschäftsweg verkürzt und damit zugleich die Forderungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigt werden, die überflüssigen Schnittstellen auf der Mittelebene abzuschaffen. Durch den "direkten Kontakt zwischen der Generalzolldirektion und der Ortsebene" könne man "Entscheidungen effizienter treffen und umsetzten", so dass Bundesfinanzministerium in seiner Bekanntgabe vom 9. Dezember 2015. 

Quellen:

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 3. Dezember 2015

Bekanntgabe des Bundesfinanzministeriums vom 9. Dezember 2015