Neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU veröffentlicht (CE-Kennzeichnung)

Am 29. März 2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU veröffentlicht, die die bisherige Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG stufenweise ersetzen wird (vgl. Art. 27 und 28 RL 2014/35/EU). Es wurden erhebliche Änderungen vorgenommen. 

Mit der am 31. März 2016 im Bundesanzeiger Bekannt gegebenen Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV ist die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden.

Insbesondere ergeben sich nach dem neu hinzugekommenen Kapitel 2 erweiterte Pflichten. Mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit werden für alle Akteure (Hersteller, Importeur etc.) schärfere Regelungen aufgeführt. So müssen elektrische Betriebsmittel neben Namen und Anschrift des Herstellers auch eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer tragen, damit sie den technischen Unterlagen zugeordnet werden können. Beim Import müssen auch Name und Anschrift des Importeurs genannt werden. In diesem Zusammenhang sind mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie auch inhaltliche Änderungen in der EU-Konformitätserklärung vorzunehmen (vgl. Anhang IV der RL 2014/35/EU).

Zusatz: Import von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren in die Türkei

Nach hiesiger Einschätzung wird die Türkei die neue Richtlinie 2014/35/EU ebenfalls kurz- bis mittelfristig,  in nationales Recht umsetzen, sodass hiervon auch die türkischen Hersteller und Importeure in der Türkei betroffen sein werden. Im Warenverkehr mit der Türkei wird eine gesonderte Prüfung der CE-Dokumente nach den Leitlinien des Turkish Standard Institute empfohlen. 

Quellen:

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU i.d.F. vom 29. März 2014

Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV vom 17. März 2016 (Bekanntgabe: 31. März 2016)