Neues Urpsrungsprotokoll im Warenverkehr mit Westjordanland und den Gaza-Streifen

Seit dem 1. März 2016 sind die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, im Warenverkehr mit Westjordanland und den Gaza-Streifen anzuwenden.

Hintergrund: Mit dem Beschluss Nr. 1/2016 des gemischten Ausschusses EU-PLO vom 18. Februar 2016, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 205 vom 30. Juli 2016, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) andererseits durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt.

Quelle:

ABl. EU L 205 vom 30. Juli 2016, Seite , Beschluss Nr. 1/2016 des gemischten Ausschusses EU-PLO vom 18. Februar 2016