Neues zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht

Die Zollverwaltung hat im März 2021 ihr Informationsschreiben zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht aktualisiert, welches u.a. Ausführungen zur Einordnung von Windenergieanlagen (WEA) in Windparks enthält.

Im Abschnitt III "Besonderheiten bei der Einordnung von WEA in Windparks", Ziffer 4 "Technische Verbundenheit und üblicherweise nur gemeinsamer Betrieb" wurden die Auswirkungen von so genannten Windparkreglern auf den Anlagenbegriff ergänzt. Sind die Windenergieanlagen eines Betreibers an demselben Standort zusätzlich zum gemeinsamen Stromeinspeisepunkt durch betreiberspezifische Windparkregler miteinander verbunden, sind diese Anlagen als unmittelbar miteinander verbundene Stromerzeugungseinheiten zu einer Stromerzeugungsanlage zusammenzufassen (vgl. Ziffer 9 "Fazit").

Das Informationsschreiben ist u.a. in der Sammlung von Informationsschreiben im Fachbereich "Verbrauchsteuern", Rubrik "Grundsätzliche Regelungen" zu finden.

Bei Fragen zum Stromsteuerrecht wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quellen:

Fachmeldung vom 11. März 2021 der Zollverwaltung "Aktualisierung des Informationsschreibens zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht"

Informationsschreiben zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht, Stand 11. März 2021