Neues zur Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung

Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Stromsteuergesetz wurde von der Zollverwaltung im März 2021 aktualisiert.

Im Abschnitt VI "Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)" wurden Ausführungen zur Differenzierung des Haupt- und Nebenzwecks von Anlagen, in denen Strom erzeugt wird, aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Ausführungen zu den "Sowieso-Entnahmen" für den Hauptzweck der Anlage überarbeitet, um zu verdeutlichen, wann eine Steuerbegünstigung vorliegt.

Das Informationsschreiben ist u.a. in der Sammlung von Informationsschreiben im Fachbereich "Verbrauchsteuern", Rubrik "Grundsätzliche Regelungen" zu finden.

Bei Fragen zum Stromsteuerrecht wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quellen:

Fachmeldung vom 04. März 2021 der Zollverwaltung "Aktualisierung des Informationsschreibens zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung"

Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Stromsteuergesetz, Stand 04. März 2021