Im Amtsblatt der EU vom 29. Mai 2014 (L 161) ist das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits veröffentlicht worden. Das Abkommen ist gemäß im selbigen Amtsblatt veröffentlichten Beschluss bereits in einigen Teilen anwendbar (Titel I, Teile von Titel II und VII), der größtenteils noch in Kraft getrene Rest des Abkommens wird nach vollständiger Ratifizierung zur Anwendung gelangen.