Aktuelles

Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) - Neue Meldeschwellen ab dem 1. Januar 2024

Die beihilferechtlich notwendige Novellierung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) wurde umgesetzt und geht mit dem Herabsetzen der sog. Meldeschwellen für die meisten beihilferechtlich relevanten Begünstigungen in 2024 auf 100.000 Euro einher.

Stromsteuer: Keine Steuerbefreiung für Stromverbräuche eines Netzbetreibers in Umspannanlagen

Der BFH hat sich mit Beschluss vom 20. Juni 2023 (VII R 2/21) zur Frage der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für Stromverbräuche eines Netzbetreibers in Umspannanlagen geäußert und die Stromsteuerbefreiung hierfür im Ergebnis versagt.

Verpflichtung zur Einführung einer "No Russia Clause" in Verkaufsverträgen bei bestimmten Waren

Ab dem 20. März 2024 greift eine neue Verpflichtung für Ausführer bestimmter Güter und Technologien, dass in den diesbezüglichen Verträgen die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen ist.

Eingetragen unter: Außenwirtschaftsrecht

Zweigstelle Düsseldorf umgezogen

Die Zweigstelle Düsseldorf der Zollkanzlei Peterka ist innerhalb Düsseldorfs umgezogen.

Eingetragen unter: In eigener Sache