Mit Beschluss vom 17. Januar 2023 hat der BFH sich zur Frage der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG bei der Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom geäußert.
Durch die Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) soll die Meldeschwelle für erhaltene Einzelbeihilfen in 2023 von bislang 200.000 EUR auf 100.000 EUR gesenkt werden.
Mit Urteil vom 14. Dezember 2022, 3 K 271/21 hat das FG Mecklenburg-Vorpommern zur Frage der Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen (mehrere BHKW) als eine einzige oder als mehrere Anlagen Stellung genommen.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihren aktualisierten Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im nationalen Emissionshandelssystem für den Zeitraum 2023 bis 2030 veröffentlicht.