Aktuelles

Verspätete Umsetzung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über EMCS in einigen Mitgliedstaaten

Durch die neue Verbrauchsteuersystemrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019) sind verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse des steuerrechtlich freien Verkehrs ab dem 13. Februar 2023 mit einem vereinfachten elektonischen Verwaltungsdokument (EMCS) zu befördern.

EuGH: Antrag auf Steuerentlastung auch nach Ablauf der Antragsfrist erfolgreich?

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. Dezember 2022 in der Rechtssache Shell Deutschland Oil GmbH (C‑553/21) entschieden, dass der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für fakultative Steuerermäßigungen gilt und damit ein Steuerentlastungsantrag auch nach Ablauf der im nationalen Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigert werden darf, sofern im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Verbrauchsteuern: Neue Systemrichtlinie zum 13. Februar 2023 - Erweiterung des EMCS um den zertifizierten Empfänger und den zertifizierten Versender

Nach der neuen Systemrichtlinie sind Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nur noch unter Verwendung von EMCS und der neu integrierten Rechtsfiguren „zertifizierter Empfänger“ und „zertifizierter Versender“ möglich.

Strom- und Energiesteuer: Verlängerung der beihilferechtlichen Freistellungsanzeigen für mehrere Steuerentlastungen

Auch für das Kalenderjahr 2023 können wieder Steuerentlastungsanträge nach den §§ 9b, 10 StromStG und §§ 53 Abs. 1 und 4, 54 sowie 55 EnergieStG gestellt werden.