Das Biersteuergesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 angepasst worden, so dass unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 hl Bier nun weniger steuern zahlen müssen.
Die Zollverwaltung hat klargestellt, dass Rekuperationsstrom nicht der Stromsteuer unterliegt.
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Gesetzgeber in der Steuerbefreiung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b StromStG das Contracting als typischen Fall des Betreibenlassens im Blick hatte.
Im Außenwirtschaftsrecht wurden bereits in 2020 neue Regelungen zur Prüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde aufgenommen, um die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland zu schützen (1. AWG-Novelle).