Das Europäische Parlament hat am 25. März 2021 die seit vielen Jahren diskutierte Reform der Dual-Use-Verordnung beschlossen, so dass die Änderungen voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten können.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 werden auch Änderungen im Bereich des Zollrechts und Einfuhrumsatzsteuerrechts mit Wirkung vom 1. Juli 2021 umgesetzt, die die Einfuhr von geringwertigen Warensendungen betreffen werden.
Die Zollverwaltung hat im März 2021 ihr Informationsschreiben zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht aktualisiert, welches u.a. Ausführungen zur Einordnung von Windenergieanlagen (WEA) in Windparks enthält.
Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Stromsteuergesetz wurde von der Zollverwaltung im März 2021 aktualisiert.