Unternehmen sparen Energie und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer. Dies geht aus dem Monitoringberichts des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. hervor, auf dessen Grundlage das Bundeskabinett am 13. Dezember 2017 auf festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2018 den Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten können.