Aktuelles

Strom- und Energiesteuerrecht

FG Hamburg zur Fehlmengenfeststellung bei der Beförderung unter Steueraussetzung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat in einem aktuellem Urteil entschieden, dass die deutschen Behörden für die Festsetzung von Energiesteuer zuständig wären, wenn nach einer Beförderung von Gasöl in einem Steueraussetzungsverfahren aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland bei einer unmittelbar anschließenden Mengenmessung im Tank des Empfängers eine Fehlmenge festgestellt wird. Die Mengenmessung sei noch Teil der "Aufnahme im Lager des Empfängers", mit der die Beförderung endet.

Bekanntgabe der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuerdurchführungsverordnung

Am 31. Juli 2013 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2763 die Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2013 veröffentlicht, welche am 1. August 2013 in Kraft getreten ist.