Die Bundesregierung hat die Senkung der Stromsteuer für UdPG im Rahmen des Strompreispakets für produzierende Unternehmen auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro/MWh beschlossen.
Mit Beschluss vom 17. Januar 2023 hat der BFH sich zur Frage der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG bei der Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom geäußert.
Durch die Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) soll die Meldeschwelle für erhaltene Einzelbeihilfen in 2023 von bislang 200.000 EUR auf 100.000 EUR gesenkt werden.
Mit Urteil vom 14. Dezember 2022, 3 K 271/21 hat das FG Mecklenburg-Vorpommern zur Frage der Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen (mehrere BHKW) als eine einzige oder als mehrere Anlagen Stellung genommen.