Tabaksteuer: gewichteter durchschnittlicher Kleinverkaufspreis ab 15.2.2018

Das Bundesministerium hat den einmal jählich bekanntzugebenden gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis für Zigaretten und Feinschnitt im Bundesanzeiger vom 16. Januar 2018 veröffentlicht.

Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis dient allein der Berechnung der Mindeststeuer bzw. dem Mindeststeuersatz auf Zigaretten und Feinschnitt (vgl. § 2 Abs. 2, 4 TabkStG) und beträgt ab dem 15. Februar 2018:

  • 28,1884 Cent pro Stück für Zigaretten und
  • 44,9096 Euro pro Kilogramm für Feinschnitt.

Bei Fragen zur Tabaksteuer wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka in Hamburg.

Quelle:

BAnz AT 16.01.2018 B2, Bekanntmachung des gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreises für Zigaretten und Feinschnitt des Jahres 2017 (§ 2 Absatz 4 Satz 1 des Tabaksteuergesetzes) vom 8. Januar 2018