Türkei erlässt neue Verordnung zur Sicherheit von Spielzeugen

Die Türkei hat am 4. Oktober 2016 im Amtsblatt die neue Verordnung zur Sicherheit von Spielzeugen (Oyuncak Güvenliği Yönetmeliği) veröffentlicht. Die neue Verordnung löst die bisherige Spielzeugverordnung ab und tritt sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 4. Februar 2017.

In Anhang 1 (EK-1) der neuen Verordnung zur Sicherheit von Spielzeugen befindet sich eine Liste mit den Waren, die nicht unter den Begriff "Speilzeuge" fallen. Anders als bei den technischen Produktsicherheitsrichtlinien wie der Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie oder LVD-Richtlinie, fällt der Bereich der Spielzeugkontrolle in die Ressortkompetenz (Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich) der türkischen Zollverwaltung. In Art. 5 der Verordnung zur Sicherheit von Spielzeugen sind die Pflichten der Hersteller/Importeur aufgezählt, darunter fallen insbesondere die Erstellung der technischen Unterlagen wie auch die EG-Konformitätserklärung im Einklang mit den gesetzlichen Voraussetzungen.

Quelle:

Amtsblatt vom 4. Oktober 2016, Nr. 29847 (gehe zu: YÖNETMELIKLER - Oyuncak Güvenligi Yönetmeligi).