Türkei: Genehmigungsverfahren über Single-Window

Anfang 2012 beschloss die türkische Regierung ein Aktionspaket zur Implementierung eines elektronischen Zugangsportals für alle Import- und Exportgenehmigungsverfahren (Single-Window). Nun folgen Taten - wie so oft spontan und ohne Vorankündigung. Unternehmen sollten schnellstmöglich prüfen, ob sie von den Neuregelungen betroffen sind. Die IT-Umstellung tritt nämlich unmittelbar nach der jeweiligen Bekanntgabe durch das Ministerium in Kraft.

Im Zuge der IT-Umstellung hat das türkische Zollministerim - Abteilung Risikomanagement und Zollkontrollen - seit Anfang des Jahres mehrere Genehmigungsverfahren auf das Single-Window-System umgestellt. Allein in den Monaten März und April 2016 wurden 36 Erlasse zu diesem Thema veröffentlicht. Für die Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Waren in oder aus der Türkei ist das Single-Window System verpflichtend. 

Der gemeinsame Rahmen für das Risikomanagement soll den schnellen, direkten und sicheren Austausch von Risikoinformationen zur Unterstützung bei der Auswahl von Warensendungen für Zollkontrollen ermöglichen und alle genehmigungsbedürftigen Ein- und Ausfuhren durch ein zentrales System verwalten lassen. Unternehmen müssen sich also umstellen, weil die Dateneingabe über Single-Window teilweise andere Dokumentenformate erfordert als bisher. 

Nehmen Sie direkten Kontakt mit Ihren Zollberatern auf. Unser Türkei-Desk unterstützt Sie gerne. 

Quellen:

Regierungsbeschluss vom 20.03.2012 (Nr. 28239 türkisches Amtsblatt), gehe zu: GENELGELER: Gümrük Hizmetlerinde “Tek Pencere” Sistemi ile İlgili 2012/6 Sayılı Başbakanlık Genelgesi

Single-Window Implementierungsbeschlüsse des türkische Zollministeriums - Abteilung Risikomanagement und Zollkontrollen