Türkei setzt EMV-Richtlinie, LVD-Richtlinie und Pyrotechnik-Richtlinie in nationales Recht um

Die Türkei hat am 2. Oktober 2016 die Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und die Richtlinie 2014/35/EU (LVD-Richtlinie) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, jeweils in Form einer Verordnung in nationales Recht umgesetzt. 

Außerdem wurde auch die Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenständen in türkisches Recht umgesetzt. 

Die neue türkische EMV- und LVD-Verordnung und die Pyrotechnik-Verordung sind am Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten. Alle drei Verordnungen sind inhaltlich identisch mit den EU-Richtlinien, auf die sie sich stützen. Erfahrungsgemäß kommt es jedoch in der Praxis zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Anwendung der Richtlinien, insbesondere bei der (nachträglichen) Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörden. 

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