Im türkischen Amtsblatt wurde am 26.12.2017 bekannt gegeben, dass im Jahr 2018 für einige industrielle Rohwaren bzw. Halbfertigerzeugnisse bei der Einfuhr in die Türkei bis zu einer bestimmten Menge Zollfreiheit gewährt wird, sofern die Waren mit einer zuvor zu beantragenden Lizenz eingeführt werden (Lizenzkontingent). Für die Verteilung der Lizenzen ist das türkische Wirtschaftsministerium zuständig.