Die Türkei hat am 2. Oktober 2016 die Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und die Richtlinie 2014/35/EU (LVD-Richtlinie) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, jeweils in Form einer Verordnung in nationales Recht umgesetzt.
Außerdem wurde auch die Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenständen in türkisches Recht umgesetzt.