Aktuelles

Türkei Desk

Türkei: Hinweis der türkischen Zollverwaltung auf Pflichtangaben in einer summarischen Eingangsmeldung

Das türkische Zoll- und Handelsministeriums, Abteilung Risikoanalyse, hat scheinbar zahlreiche Wirtschafts- und Handelskammern in persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen, dass ab dem 1. April 2016 die Pflichtangaben in der summarischen Eingangsanmeldung, insbesondere die "Warentarifnummer", zwingend anzugeben sind. Die türkische Seehandelskammer hat diese interne Anweisung des Zolls in einem Runderlass bekannt gegeben (Sirküler No: 136/2016, Sayi 737 vom 22.02.2016). Eine unmittelbare öffentliche Bekanntmachung seitens des Zoll- und Handelsministeriums liegt unserer Kanzlei bisher nicht vor. 

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Türkei: Neue TSI-Guidelines für CE-kennzeichnungspflichtige Waren

Das Turkish Standards Institution (TSI) hat eine neue Dienstvorschrift (TSI-CE-Guideline MGMB-UMGGB-2016/2) zum Umgang mit CE-kennzeichnungspflichtigen Waren bei der Einfuhr in die Türkei bekannt gegeben. Diese löst die bisherigen Verfahrensanweisungen ab und findet ab dem 18. April 2016 Anwendung. 

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Türkei übernimmt Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur

Bisher konnten in der Türkei lediglich die Allgemeinen Vorschirften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln als Einreihungshilfe verwendet werden. Mit der Generalzollverordnung Nr. 3 (Erläuterungen zum Zolltarif) vom 22. März 2016 stehen in der Türkei nun auch die Erläuterungen zur KN als nationale Einreihungshilfe zur Verfügung. 

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Zoll-Spezialseminar Türkei bei der IHK zu Kiel am 17. Mai 2016

Sie sind herzlich eingeladen zum ganztägigen Zoll-Spezialworkshop "Warenverkehr EU-Türkei" am 17. Mai 2016 im Hause der IHK zu Kiel.

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