Aktuelles

Verbrauchsteuerrecht

Verspätete Umsetzung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über EMCS in einigen Mitgliedstaaten

Durch die neue Verbrauchsteuersystemrichtlinie (EU-Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019) sind verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse des steuerrechtlich freien Verkehrs ab dem 13. Februar 2023 mit einem vereinfachten elektonischen Verwaltungsdokument (EMCS) zu befördern.

Verbrauchsteuern: Neue Systemrichtlinie zum 13. Februar 2023 - Erweiterung des EMCS um den zertifizierten Empfänger und den zertifizierten Versender

Nach der neuen Systemrichtlinie sind Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten nur noch unter Verwendung von EMCS und der neu integrierten Rechtsfiguren „zertifizierter Empfänger“ und „zertifizierter Versender“ möglich.

Entlastungsanspruch bei Aufnahme in ein Steuerlager (Branntweinsteuer)

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 05. April 2022 (veröffentlicht am 28. Juli 2022) darüber entschieden, wann die Festsetzungsfrist bei Aufnahme von (branntwein-)steuerpflichtigen Erzeugnissen in ein Steuerlager beginnt und wie in diesem Zusammenhang das Merkmal "nachweislich versteuert" auszulegen ist.

EMCS ab dem 19. November 2022 nur noch über BuG erreichbar

Ab dem 19. November 2022 ist die Internet-EMCS-Anwendung (IEA) ausschließlich über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls erreichbar.