Ab dem 15. September 2018 erhalten die Verbrauchsteuer-Produktcodes (EPC) für Energieerzeugnisse der Kapitel 27 und 38 der Kombinierten Nomenklatur (KN) eine inhaltliche Anpassung an die aktuelle Fassung der KN von 2018. Bislang lag diesen EPC die KN-Fassung von 2002 zugrunde.
Um niedrigere Kosten für kleine und handwerkliche Alkoholhersteller herbeizuführen hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Vorschriften bzgl. Verbrauchsteuern auf Alkohol zu überarbeiten.
Bitte stimmen Sie der weiteren Zusendung unseres Zollkanzlei-Newsletters zu, was aufgrund der EU-DSGVO notwendig geworden ist, und wählen die für Sie interessanten Fachgebiete aus.
Der Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur - KN) wurde mit Wirkung ab dem 3. April 2018 im Hinblick auf bestimmte schäumende Getränke mit Alkohol geändert.