Vereinfachungen bei Linienverkehren zwischen EU-Seehäfen

Die seitens der EU gestartete Initiative "Blauer Gürtel" zur Schaffung eines echten Binnenmarktes auch für den EU-Seeverkehr nimmt Gestalt an. Inhalt dieser Initiative sind insbesondere die Abschaffung von Verwaltungs- und Zollformalitäten für die Linienverkehre zwischen EU-Seehäfen.

Mit der Abschaffung bestimmter Formalitäten verfolgt die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand für die mit solchen Seeverkehren befassten Unternehmen zu senken - auf ein mit anderen Verkehrsträgern (Luft, Schiene, Straße) vergleichbares Niveau.

Mit der am 6. November 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Verordnung (EU) Nr. 1099/2013 wird die Zollkodex-Durchführungsverordnung geändert. Vereinfacht wird nunmehr die Beantragung von EU-Linienverkehren, die ja regelmäßig zwei oder gar mehr EU-Mitgliedstaaten betreffen. Hierbei können die Unternehmen auch die Seehäfen in Mitgliedstaaten angeben, die potenziell betroffen sein könnten und für die der Antragsteller in Zukunft einen Linienverkehr plant, so dass die antragsbearbeitende Zollbehörde die potentiell betroffenen Mitgliedstaaten darüber bereits informiert. Für die Antragsbearbeitung werden die Mitgliedstaaten enger und auch wesentlich schneller (Verkürzung der Konsultationsphase von 45 auf 15 Tage) zusammenarbeiten, um so die antragstellenden Unternehmen zu entlasten. Die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten wird über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem für den Linienverkehr stattfinden.

Quellen:
Verordnung (EU) Nr. 1099/2013, Amtsbl. EU 2013 L 294 S. 40
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung Nr. IP/13/625 der vom EU-Kommission vom 8. Juli 2013 entnehmen, die auch weiterführende Links beinhaltet.