Verkündung des neuen Unions-Zollkodex

Am 10. Oktober 2013 wurde im Amtsblatt der EU der neue Zollkodex der Union (UZK) verkündet. Er ist das grundlegende Zollrechtswerk für die EU.

Der UZK wird den bisherigen Zollkodex der Gemeinschaft (ZK) aus dem Jahr 1992 ablösen, wobei dies stufenwiese geschehen wird. In Kraft tritt der neue UZK bereits zum 30. Oktober 2013, indes wird die Anwendung der einzelnen Rechtsvorschriften zeitlich geteilt: Artikel 288 des UZK legt in Absatz 1 den Anwendungszeitpunkt für eine Vielzahl von Artikeln zum besagten 30. Oktober 2013 fest. Die restlichen Artikel des UZK werden dann aber erst zum 1. Mai 2016 Anwendung finden (Artikel 288 Absatz 2 UZK). Der bisherige ZK wird dann auch erst zum letztgenannten Zeitpunkt aufgehoben (Artikel 286 Abs. 2 ZK). Es wird also für diese Übergangszeit erforderlich sein, ZK und UZK nebeneinander anzuwenden.

Gänzlich abgeschafft ab dem 30. Oktober 2013 wird indes der sog. Modernisierte Zollkodex (Artikel 286 Abs. 1 ZK), der mangels Verabschiedung der notwendigen Durchführungsvorschriften zum überwiegenden Teil nie Anwendung fand.

Tipp: Es ist für alle Unternehmen, die sich im Warenverkehr mit Drittländern und Drittgebieten befinden, unabdingbar, sich schon jetzt mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und nicht bis zum Jahr 2016 zu warten. Die Schwierigkeit liegt zudem noch darin, dass es noch keine in Kraft getretenen Durchführungsvorschriften zum UZK gibt. Hier bleibt zu hoffen, dass dies alsbald geschieht.

UZK, VO (EU) Nr. 952/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung), ABlEU 10. Oktober 2013, L 269 Seite 1 ff.

Beachten Sie zudem die Berichtigung im ABlEU vom 29. Oktober 2013, bei dem der Anwendungszeitpunkt des gesamten UZK vom 1. Juni 2016 auf den 1. Mai 2016 berichtigt wurde:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:287:0090:0090:DE:PDF